Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hierzu zählt insbesondere das Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrecht.
Wir beraten Sie vor und bei Abschluss Ihrer Verträge und vermeiden Unstimmigkeiten. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
- Kaufrecht
- Vertragsrecht
- Werkvertragsrecht
- Dienstvertragsrecht